AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel (nachfolgend «EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.excellence-bors.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten und mit dem Kunden besonders vereinbart werden. Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.

2. Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen für BORS (Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit), insbesondere im Bereich Qualitätsmanagement. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern. 

3. Annahme der Offerte / Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Wir erbringen unsere Leistungen zu den dem Kunden direkt mitgeteilten Preisen. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die EXCELLENCE - BORS Katharina Weibel. (E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.) 

4. Vertragspflichten der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen. 

5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel nach Kräften zu unterstützen und ihr alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich. Auf Verlangen der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Werden im Auftragsverhältnis von der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel Dokumente für den Auftraggeber erstellt, obliegt die inhaltliche Verantwortung und die Genehmigung der Dokumente dem Auftraggeber. Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen. 

6. Termine
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält sich das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal) ohne Kosten- und Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben. 

7. Leistungsänderung
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine. 

8. Beizug von Dritten
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel dafür, dass die vertraglichen Pflichten der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel durch den Dritten eingehalten werden. 

9. Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand zu den in der Offerte mitgeteilten Preisansätzen. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält sich das Recht vor, ihre Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung wird zu den zum Zeitpunkt der erstellten Offerte angebotenen Preisansätzen verrechnet. Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben. 

10.Rechnungsstellung
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen. Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 

11. Urheberrecht
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein. 

12. Geheimhaltung
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort. 

13. Aufbewahrung von Unterlagen / Zurückbehaltungsrecht
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art, gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf, sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht. Die Unterlagen sind auf erstes Verlangen, spätestens bei Beendigung des Auftragsverhältnisses, dem Kunden auszuhändigen unter Aufbewahrung einer Kopie, soweit die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel gesetzlich dazu verpflichtet ist. Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten. 

14. Haftung
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung aus Vertrag oder aus einem anderem Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen. 

15. Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren. 

16. Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

17. Datenschutz
Die EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer auf der Homepage www.excellence-bors.ch publizierten Datenschutzerklärung, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet. 

18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB. 

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung. Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz der EXCELLENCE – BORS Katharina Weibel als Gerichtsstand.
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